Aufgaben des Maklers

Die sich aus den Paragraphen 652 bis 654 des Bürgerlichen Gesetzbuches für den Makler ergeben – Nachweis und/oder Vermittlung - sind die wichtigsten Handlungen, die der Immobilienmakler erbringen muss.

Weiterhin hat er die Käufer und Verkäufer umfassend zu betreuen, zu beraten und bis zum Hauptvertrag zu begleiten. Wenn gewünscht, sind auch nach Abschluss des Kaufvertrages spezielle Dienstleistungen oder Beratungen zu erbringen.

  • Die Transaktionskosten des Immobilienerwerbes, die für Verkäufer und Käufer anfallen, können teilweise vom Makler übernommen werden. Beispielhaft:
  • Suchkosten
  • Bewertung
  • Preisfindung
  • Klärung der Eigentumsrechte
  • Vorbereitung der Finanzierung
  • Klärung der Fördermittel
  • Vorbereitung des Kaufvertrages

Damit kann gegenüber den Verkäufern und Käufern der Wert der Maklerleistung argumentiert werden, denn ohne Begleitung des Maklers würde jede Seite dafür Zeit und Geld investieren müssen, um die gewünschten Ergebnisse zu erzielen.

Der Makler mit seiner Marktkenntnis, seinem Netzwerk und seinen Erfahrungen kann nicht nur beratend eingreifen, sondern meist die optimale Variante vorschlagen.

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