Um die Maklertätigkeit aufnehmen zu können, ist beim Gewerbeamt der Gemeinde ein Antrag auf Erlaubnis (Paragraf 34 c Gewerbeordnung) zu stellen und der Beginn des Gewerbebetriebes (Paragraf 14 Gewerbeordnung) anzuzeigen.
Für den Erlaubnisantrag muss der Makler geordnete Vermögensverhältnisse und erforderliche Zuverlässigkeit nachweisen.
Weiterhin hat der Immobilienmakler sich an die Paragrafen 652 bis 654 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu halten.
Dabei ist zu beachten:
Der Immobilienmakler muss eine Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit erbracht haben, um einen Anspruch auf die Maklerprovision geltend zu machen. Es bedarf einer schriftlichen Vereinbarung, um Anspruch auf Vergütung zu haben. Der Hauptvertrag (Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer) muss zustande kommen, damit die Maklerprovision fällig wird. Weiterhin ist die Kausalität nachzuweisen, das bedeutet, der Hauptvertrag wurde nur abgeschlossen, weil der Makler den Nachweis (Benennung des Objektes, des Verkäufers und des Kaufpreises) erbracht oder zwischen den Parteien vermittelt hat.
Der Makler hat sich an bestimmte Prinzipien während seiner Tätigkeit zu halten:
- Erfolgsprinzip
- Dieses Prinzip sagt aus, dass der Makler nur einen Anspruch auf die Provision hat, wenn ein von ihm vermittelter notarieller Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossen wird.
- Prinzip der Entscheidungsfreiheit
- Der Verkäufer entscheidet, ob er den vom Makler ermittelten Interessenten als Käufer für sein Objekt akzeptiert. Der Auftraggeber kann mehrere Makler für die Abwicklung seiner Geschäfte anstellen.
- Prinzip der Unabhängigkeit
- Zwischen Auftraggeber und Makler dürfen keine rechtlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeiten bestehen.
- Neutralitätsprinzip
- Vermittelt der Makler auf beiden Seiten, dann ist er zur Neutralität verpflichtet.
- Prinzip der Interessenidentität
- Die Interessen des Auftraggebers und des Maklers sind identisch. Der Verkäufer/Käufer hat sein Ziel – Objekt verkauft/gekauft – erreicht und der Makler hat seine Provision verdient.
Wenn man sich als Immobilienmakler an diese Prinzipien hält, setzt das eine seriöse, korrekte, fachlich fundierte und erfolgsorientierte Arbeit voraus. Diese Prinzipien sollte man sich als Grundsatz für seine tägliche Vorgehensweise kennzeichnen.
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