Vermieten oder Verkaufen Sie Ihre Immobilien – so einfach wie nie
Die Bewertung einer Immobilie ist in mehreren Fällen erforderlich bzw. angebracht.
Sie empfiehlt sich für den Verkauf, im Erb- bzw. Schenkungsfall, im Zuge einer Scheidung, zur Vermögensauseinandersetzung, für eine Zwangsversteigerung oder für die Beleihung des Grundstückes.
Um eine fachgerechte Bewertung zu erstellen, sind theoretisches Wissen und Kenntnisse über den jeweiligen Markt erforderlich. Das theoretische Wissen eignete ich mir während meines Studiums an der Europäischen Immobilienakademie Saarbrücken im Seminar Wertermittlung an. Regelmäßig nehme ich an Weiterbildungen des Immobilienverbandes Deutschland (IVD) teil, um die Aktualität zu wahren. Die Marktkenntnisse kann ich aus meiner Tätigkeit als Immobilienmaklerin nutzen. Der Sachverständige muss unparteiisch und unabhängig sein, um ohne Beeinflussung die Bewertung vorzunehmen. Ohne einen Sachverständigen schätzen Eigentümer ihre Immobilie häufig zu hoch ein, da sie emotional an sie gebunden sind.
Großen Einfluss auf den Wert der Immobilien hat die Lage des Objektes. Auf der Grundlage des Bodenrichtwertes (Preis pro m² Grundstücksfläche in der Bodenrichtwertzone) ist einzuschätzen, ob dieser Wert passend ist oder Zu- bzw. Abschläge - für Lage, Ausrichtung, Grundstücksart, Fläche, Entwicklungsstufe, Art der Nutzung, Grundstücksform, Bauweise - erfolgen sollten.
Vorbereitung Bewertung
Um den möglichst genauen Wert einschätzen zu können sind verschiedenste Unterlagen und Auskünfte erforderlich:
- Grundbuchauszug
- Liegenschaftskarte
- Objektgrundrisse, -schnitt, -ansichten
- Flächennutzungsplan
- Bebauungsplan
Auskünfte über:
- Bodenrichtwert
- Denkmalschutz
- Wasserschutzgebiete
- Wohnlage
- Lärmbeeinträchtigung
- Baulastenverzeichnis
- Ermittlung Bodenwert
Beachtung Sonderrechte
Bei der Ermittlung des Objektwertes sind Sonderrechte an der Immobilie zu beachten. Diese sind im Grundbuchblatt bzw. im Baulastenverzeichnis eingetragen. Im Grundbuchblatt in Abteilung II sind z. B. Wohn- und Nutzungsrechte, Reallast, Nießbrauch, Vorkaufsrecht, Erbbaurecht, Zwangsversteigerungs-, Insolvenz-, Sanierungs-, Nacherbenvermerk erkennbar. Im Baulastenverzeichnis sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen (z. B. Zufahrtsrechts, Abstandsflächen) geregelt, die der Grundstückseigentümer zu tun, zu unterlassen oder zu dulden hat.
Diese Rechte wirken sich bei der Bewertung auf den Preis/Wert der Immobilie aus.
Bewertung Gebäude
Die Bewertung des Gebäudes wird auf der Grundlage der Bruttogrundfläche und des Haustyps (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Doppelhaus, Reihenhaus) vorgenommen. Weiterhin sind die Bauart, die Ausstattung, der Modernisierungsgrad, die besonderen Bauteile, die besonderen Einrichtungen, das Baujahr und das Gebäudealter mit einzubeziehen.
Vermietete Objekte
Bei der Bewertung von vermieteten Eigentumswohnungen, Einfamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern sind die Mietverträge aller Mieter zu beachten. Es ist zu ermitteln welche Miete gegenwärtig erzielt wird, welche ortsübliche Marktmiete erzielbar wäre und ob Mieterhöhungen in absehbarer Zeit möglich sind, um die Erträge zu ermitteln.
Kosten der Bewertung
Im Verkaufsfall erstelle ich Immobilienbewertungen in Kurzfassung, diese sind für den Eigentümer kostenfrei, beauftragt er mich mit der Vermittlung des Verkaufs der Immobilie. In den anderen Fällen ist eine Abstimmung mit dem Eigentümer erforderlich, um zu erfahren für welchen Zweck die Bewertung mit welchem Umfang erstellt werden soll, um ein angemessenes Angebot zu erstellen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen als Eigentümer einige hilfreiche Hinweise geben, wie eine Immobilienbewertung vorgenommen wird. Gern erstelle ich für Ihr Objekt eine Bewertung. Für weitere Fragen zum Thema Bewertung können Sie mich gern anrufen.
Nutzen Sie einfach meinen Rückrufservice
Gerne unterstütze ich Sie dabei, Ihre Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten. Auch können wir gerne vorab eine unabhängige und unverbindliche Bewertung Ihrer Immobilie vornehmen.
Sollten Sie noch Fragen oder Anregungen haben, so können wir auch ganz unverbindlich zu Ihrem Thema miteinander sprechen.
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Natürlich können Sie mich auch per E-Mail an r.bernitt@bernitt-immobilien.de oder per Telefon oder Fax erreichen: