Bewertung von Grundstücken, Häusern und Eigentumswohnungen in und um Berlin

Vermieten oder Verkaufen Sie Ihre Immobilien – so einfach wie nie

Die Bewertung einer Immobilie ist in mehreren Fällen erforderlich bzw. angebracht.
Sie empfiehlt sich für den Verkauf, im Erb- bzw. Schenkungsfall, im Zuge einer Scheidung, zur Vermögensauseinandersetzung, für eine Zwangsversteigerung oder für die Beleihung des Grundstückes.

Um eine fachgerechte Bewertung zu erstellen, sind theoretisches Wissen und Kenntnisse über den jeweiligen Markt erforderlich. Das theoretische Wissen eignete ich mir während meines Studiums an der Europäischen Immobilienakademie Saarbrücken im Seminar Wertermittlung an. Regelmäßig nehme ich an Weiterbildungen des Immobilienverbandes Deutschland (IVD) teil, um die Aktualität zu wahren. Die Marktkenntnisse kann ich aus meiner Tätigkeit als Immobilienmaklerin nutzen. Der Sachverständige muss unparteiisch und unabhängig sein, um ohne Beeinflussung die Bewertung vorzunehmen. Ohne einen Sachverständigen schätzen Eigentümer ihre Immobilie häufig zu hoch ein, da sie emotional an sie gebunden sind.

Großen Einfluss auf den Wert der Immobilien hat die Lage des Objektes. Auf der Grundlage des Bodenrichtwertes (Preis pro m² Grundstücksfläche in der Bodenrichtwertzone) ist einzuschätzen, ob dieser Wert passend ist oder Zu- bzw. Abschläge - für Lage, Ausrichtung, Grundstücksart, Fläche, Entwicklungsstufe, Art der Nutzung, Grundstücksform, Bauweise - erfolgen sollten.

Vorbereitung Bewertung

Um den möglichst genauen Wert einschätzen zu können sind verschiedenste Unterlagen und Auskünfte erforderlich:

  • Grundbuchauszug
  • Liegenschaftskarte
  • Objektgrundrisse, -schnitt, -ansichten
  • Flächennutzungsplan
  • Bebauungsplan

Auskünfte über:

  • Bodenrichtwert
  • Denkmalschutz
  • Wasserschutzgebiete
  • Wohnlage
  • Lärmbeeinträchtigung
  • Baulastenverzeichnis
  • Ermittlung Bodenwert

Beachtung Sonderrechte


Bei der Ermittlung des Objektwertes sind Sonderrechte an der Immobilie zu beachten. Diese sind im Grundbuchblatt bzw. im Baulastenverzeichnis eingetragen. Im Grundbuchblatt in Abteilung II sind z. B. Wohn- und Nutzungsrechte, Reallast, Nießbrauch, Vorkaufsrecht, Erbbaurecht, Zwangsversteigerungs-, Insolvenz-, Sanierungs-, Nacherbenvermerk erkennbar. Im Baulastenverzeichnis sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen (z. B. Zufahrtsrechts, Abstandsflächen) geregelt, die der Grundstückseigentümer zu tun, zu unterlassen oder zu dulden hat.
Diese Rechte wirken sich bei der Bewertung auf den Preis/Wert der Immobilie aus.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen als Eigentümer einige hilfreiche Hinweise geben, wie eine Immobilienbewertung vorgenommen wird. Gern erstelle ich für Ihr Objekt eine Bewertung. Für weitere Fragen zum Thema Bewertung können Sie mich gern anrufen.

Nutzen Sie einfach meinen Rückrufservice

Gerne unterstütze ich Sie dabei, Ihre Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten. Auch können wir gerne vorab eine unabhängige und unverbindliche Bewertung Ihrer Immobilie vornehmen.

Sollten Sie noch Fragen oder Anregungen haben, so können wir auch ganz unverbindlich zu Ihrem Thema miteinander sprechen.

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Natürlich können Sie mich auch per E-Mail an r.bernitt@bernitt-immobilien.de oder per Telefon oder Fax erreichen: